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NoVA-Befreiung für emissionsfreie Kraftfahrzeuge in Österreich

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In Österreich sind Vorgänge betreffend Kraftfahrzeuge mit einem Kohlendioxid-Emissionswert von null aufgrund ihres Antriebs von der NoVA befreit. Die Seite behandelt außerdem die Fahrzeugklasse und den Ausschluss von Hybridfahrzeugen.

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Unverbindliches Ergebnis; die Behörde entscheidet endgültig.

Auf dieser Seite

Diese Seite erklärt, wann die Befreiung von der österreichischen NoVA gilt und was sie nicht umfasst. Grundlage sind Aussagen aus dem amtlichen Gesetzestext und von der Seite des Finanzministeriums.

Emissionsbasis
Transaktionen mit Kraftfahrzeugen mit einem Kohlendioxid-Emissionswert von null aufgrund ihres Antriebs, insbesondere Elektro oder Wasserstoff, sind nach dem NoVA-Gesetz von der NoVA befreit.
Erfasste Kategorie
Personen- und Kombinationskraftwagen der Fahrzeugklasse M1 stellen Kraftfahrzeuge im Sinne des NoVA-Gesetzes dar.
Hybridfahrzeuge
Hybrid-Kraftfahrzeuge, die sowohl elektrisch als auch durch einen anderen Kraftstoff, insbesondere einen Verbrennungsmotor, angetrieben werden, sind nicht befreit.
Abrechnungszeitpunkt
Die Befreiung wird nicht als Rückerstattung gewährt; sie wird zum Zeitpunkt der Lieferung berücksichtigt.

Die Regelung in einfachen Worten

Gemäß den Bestimmungen des NoVA-Gesetzes sind Vorgänge betreffend Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihres spezifischen Antriebssystems einen Kohlendioxid-Emissionswert von null aufweisen, von der Abgabe befreit. Diese Befreiung gilt insbesondere für Antriebe, die durch Elektromotoren oder Wasserstoffsysteme angetrieben werden.

Die Regelung knüpft damit an den Antrieb und an einen Kohlendioxid-Emissionswert von null an, so wie das Gesetz ihn nennt.

Die Kraftfahrzeuge, von denen das Gesetz spricht

Im NoVA-Gesetz sind Personen- und Kombinationskraftwagen der Klasse M1 Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetzes; sie gehören damit zu den Fahrzeugen, von denen das Gesetz spricht.

Zu anderen Fahrzeugklassen sagt diese Seite nichts.

Hybridantriebe

Hybridfahrzeuge, die sowohl elektrisch als auch durch einen anderen Kraftstoff, einen Verbrennungsmotor, angetrieben werden, sind nicht von der NoVA befreit.

Ein Fahrzeug, das einen Elektroantrieb mit einem Verbrennungsmotor verbindet, liegt damit außerhalb der oben beschriebenen Befreiung.

Was diese Seite nicht festlegt

Die Befreiung wird nicht als Rückerstattung gewährt und wird zum Zeitpunkt der Lieferung berücksichtigt.

Diese Seite berechnet keine NoVA und prüft kein bestimmtes Kraftfahrzeug; die übrigen Angaben enthalten die Programmseiten, zunächst die Seite Voraussetzungen. Diese Angaben stammen aus archivierten Fassungen des amtlichen Gesetzestextes und der Seite des Finanzministeriums, nicht aus einem Live-Abruf.

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