NoVA-Befreiung für emissionsfreie Autos in Österreich
Österreich befreit Kraftfahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km von der NoVA. Das ist eine Steuerbefreiung, keine Förderung, und Hybride sind nicht befreit.
Was die Regel sagt
Nach § 3 Abs. 1 Z 1 des Normverbrauchsabgabegesetzes 1991 sind Vorgänge in Bezug auf Kraftfahrzeuge, die auf Grund ihres Antriebes, insbesondere Elektro oder Wasserstoff, einen CO2-Emissionswert von 0 g/km aufweisen, von der Normverbrauchsabgabe befreit. Das ist eine Steuerbefreiung, keine Förderung.
Personen- und Kombinationskraftwagen der Klasse M1 sind Kraftfahrzeuge im Sinne des Normverbrauchsabgabegesetzes.
Was nicht befreit ist
Nach Angaben des Bundesministeriums für Finanzen sind Hybridfahrzeuge, die sowohl elektrisch als auch mit einer anderen Kraftstoffquelle, einem Verbrennungsmotor, angetrieben werden, nicht befreit.
Wie die Befreiung angewendet wird
Das Bundesministerium für Finanzen gibt an, dass die Befreiung nicht über eine Vergütung gewährt wird. Sie ist bereits im Zeitpunkt der Lieferung zu berücksichtigen.
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