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Beträge der E-Auto-Förderung für rein batterieelektrische Autos

Beträge der E-Auto-Förderung des Bundes für rein batterieelektrische Autos: ein nicht rückzahlbarer Festbetrag, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und der Zahl förderrelevanter Kinder.

Wie sich der Betrag bestimmt

Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Festbetrag. Die folgenden Beträge gelten für rein batterieelektrische Autos mit erstmaliger Zulassung ab dem 1. Januar 2026 bis einschließlich dem 31. Dezember 2029 und hängen vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und der Zahl förderrelevanter Kinder ab. Die Tabelle der Richtlinie ist für reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge überschrieben; diese Seite beschreibt rein batterieelektrische Autos.

Ein förderrelevantes Kind ist ein im Haushalt der antragstellenden Person lebendes Kind, für das eine Kindergeldberechtigung besteht und das zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Autos das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Angesetzt wird der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen aus den beiden zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellsten Einkommensteuerbescheiden jeder beitragenden Person; die Durchschnittswerte werden addiert. Die Bescheide dürfen nicht älter als drei Kalenderjahre sein.

Betragstabelle für rein batterieelektrische Autos

Jede Zeile nennt eine Stufe des zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommens und den Betrag in Euro nach der Zahl förderrelevanter Kinder.

  • Bis 45.000 Euro: 5.000 Euro ohne förderrelevantes Kind; 5.500 Euro mit einem; 6.000 Euro mit zwei oder mehr.
  • 45.001 bis 60.000 Euro: 4.000 Euro ohne förderrelevantes Kind; 4.500 Euro mit einem; 5.000 Euro mit zwei oder mehr.
  • 60.001 bis 80.000 Euro: 3.000 Euro ohne förderrelevantes Kind; 3.500 Euro mit einem; 4.000 Euro mit zwei oder mehr.
  • 80.001 bis 85.000 Euro: nicht förderfähig ohne förderrelevantes Kind; 3.500 Euro mit einem; 4.000 Euro mit zwei oder mehr.
  • 85.001 bis 90.000 Euro: nicht förderfähig ohne oder mit einem förderrelevanten Kind; 4.000 Euro mit zwei oder mehr förderrelevanten Kindern.
  • 90.001 Euro und darüber: nicht förderfähig.

Regeln, die den Betrag betreffen

Bei mehreren Anträgen für dasselbe Fahrzeug ist allein der erste bei der Bewilligungsbehörde eingegangene Antrag maßgebend.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch; sie steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel. Die Richtlinie tritt am 31. Dezember 2029 außer Kraft, und sind die veranschlagten Mittel ausgeschöpft, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.

Die Richtlinie umfasst auch von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge; diese Seite beschreibt sie nicht.